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Unangemessen lang hinausgeschobene Fälligkeit einer Gratifikation
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der eine als Gratifikation bezeichnete Gewinnbeteiligung erst 25 Jahre nach Abschluss der Vereinbarung in zehn jährlichen Raten auszubezahlen...
View ArticleGewinnbeteiligung bei österreichischen Genussscheinen
Eine Gewinnbeteiligung im Sinne des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines...
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